Künstler(sozial)recht
Wir beraten seit einigen Jahren Kunst- und Kulturschaffende auf den Gebieten des Sozial-(versicherungs-)rechts, d.h. bei inhaltlichen und prozessualen Fragen im Zusammenhang mit der Künstlersozialkasse (KSK), sowie auf dem Gebiet des Vertragsrechts. Zu unseren Mandanten zählen Kunstschaffende (Künstler) sowie Unternehmer, die künstlerische Leistungen nutzen (Verwerter) und mit der Künstlersozialabgabe belastet sind. Rechtsanwalt Bedenk und Rechtsanwalt Zukunft arbeiten mit dem Berliner Beratungsbüro „Medien und Künstler Beratung Ltd.“ zusammen und beraten diese und deren Kunden bei spezifisch juristischen Fragestellungen.
RA Zukunft
Bevor er Anfang 2004 das Büro Zukunftspartner mitbegründete, sammelte er als Justiziar in der Geschäftsstelle des Kulturnetzwerks Neukölln (48 Stunden Neukölln, Neuköllner Oper, Werkstatt der Kulturen, etc.) umfangreiche Erfahrungen. Hierdurch und durch die Betätigung als Musiker weiß er, welche Fragen zum einen bei bildenden Künstlern, Musikern und Schauspielern, zum anderen bei Kulturveranstaltern bestehen. In der Kanzlei Zukunftspartner ist er auf Fragen des Vertrags- und Zivilrechts spezialisiert, wie z.B. Künstlergemeinschaften oder -gesellschaften, Lizenz-, Produktions-, Verlags-, Bandübernahme-, Galerieverträge und sonstige urheberrechtliche Fragestellungen.
RA Bedenk
Herr RA Bedenk beschäftigt sich seit einigen Jahren schwerpunktmäßig mit der Beratung und Vertretung von Kunst- und Kulturschaffenden auf dem Gebiet des Künstlersozialversicherungsrechts. Dabei vertritt er zum einen die Interessen der Künstler bzw. Publizisten im Zusammenhang mit allen rechtlichen Fragen der Sozialversicherung, zum anderen die durch aktuelle Entwicklungen bei der Künstlersozialkasse vermehrt betroffenen sog. Verwerter, d.h. alle diejenigen, die künstlerische Leistungen nutzen. Sein Tätigkeitsfeld reicht von der ersten Beratung über die Vertretung im Widerspruchsverfahren bis hin zur Vertretung im Verfahren vor dem Sozialgericht.
Im Zusammenhang mit der Künstlersozialversicherung sind hier beispielhaft häufig auftretende Fragen genannt, für die wir adäquate Lösungen finden:
I. Für Künstler:
1. Ich habe einen Antrag auf Aufnahme in die Künstlersozialkasse gestellt, der abgelehnt wurde. Was kann ich tun? Was muß ich tun, wenn ich damit nicht einverstanden bin?
2. Ein Auftraggeber will die Künstlersozialabgabe auf mich abwälzen. Darf er das?
3. Ich habe als Versicherter einen nichtkünstlerischen Nebenjob. Welche Konsequenzen hat dies für meine Versicherungspflicht bei der Künstlersozialversicherung?
II. Für Verwerter:
1. Die KSK hat mich angeschrieben, um mein Unternehmen zu erfassen. Was bedeutet das?
2. In welcher Höhe muß ich unter Umständen Künstlersozialabgaben zahlen?
3. Für welchen Zeitraum muß ich im nachhinein Abgaben zahlen?
4. Was kann ich tun, wenn ich zu unrecht als Verwerter eingestuft wurde?
5. Gibt es Möglichkeiten, die Künstlersozialabgaben für die Vergangenheit zu vermeiden oder zu verringern?
6. Wie gehe ich in Zukunft mit der Künstlersozialabgabe um? Ist eine „Umverteilung/Abwälzung" auf andere möglich? Welche vertraglichen Absprachen sind dazu erforderlich?