Honorar & Gebühren
Das anwaltliche Honorar sowie das Honorar des Mediators richten sich entweder nach den Gebührentatbeständen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und der Vergütungsverordnung (VV) oder werden mit dem Auftraggeber individuell vereinbart (Honorarvereinbarung).
Rechtsanwalt und Mediator können mit dem Auftraggeber in jeder Angelegenheit, ungeachtet des Rechtsgebiets oder der Art und des Umfangs der Tätigkeit, eine Honorarvereinbarung treffen. Der Abschluss einer individuellen, auf den Auftrag und Ihre Einkommensverhältnisse zugeschnittenen Honorarvereinbarung ist bei den Zukunftspartnern die Regel. Wir orientieren uns an einer Vergütung von 150 € pro Zeitstunde.
Wird eine Honorarvereinbarung nicht abgeschlossen, entstehen die gesetzlichen Gebühren nach RVG und VV.
Einen Überblick über die möglichen Kosten eines Rechtsstreits bietet der interaktive Prozesskostenrechner der Allianz AG.
Über die Frage einer Honorarvereinbarung und deren Ausgestaltung oder über Einzelheiten im Rahmen einer Abrechnung nach RVG und VV sprechen wir mit Ihnen im ersten Gespräch. Transparenz und Offenheit auch in Honorarfragen sind nach unserer Auffassung notwendige Grundlage einer vertrauensvoller Zusammenarbeit.