Durch das Verwaltungsrecht werden Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern geregelt, also alle die Bereiche, in denen der Bürger durch ein staatliches Handeln, sei es einschränkend oder leistungsgewährend, betroffen ist. Folgende Teilbereiche fallen darunter: - allgemeines Ordnungsrecht (Gefahrenabwehrrecht)
- Ausländer- bzw. Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht (Staatsangehörigkeitsfeststellung, Einbürgerung) * - Schul- und Hochschulrecht (Hochschulzulassung, Prüfungsrecht, Einschulung) *
- Bauordnungsrecht
- Versammlungsrecht
- Namensrecht
- Gewerberecht (einschließlich des Gaststättenrechts und des Handwerksrechts)
- Umweltrecht (insbesondere Abfallrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht)
- öffentliches Dienstrecht (Beamtenrecht, Wehrdienstrecht und Zivildienstrecht, Einberufung, Zurückstellung)
- Sozialrecht * * siehe die besonderen Beschreibungen unserer Tätigkeitsschwerpunkte
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